Anhang 4
B. |
Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen |
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| Sofern im Explosionsschutzdokument unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nichts anderes vorgesehen ist, sind in explosionsgefährdeten Bereichen, Geräte und Schutzsysteme entsprechend den Kategorien gemäß der Richtlinie 94/9/EG auszuwählen. | ||
| Insbesondere sind in explosionsgefährdeten Bereichen folgende Kategorien von Geräten zu verwenden, sofern sie für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube geeignet sind: | ||
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in Zone 0 oder Zone 20: Geräte der Kategorie 1, | |
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in Zone 1 oder Zone 21: Geräte der Kategorie 1 oder der Kategorie 2, | |
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in Zone 2 oder Zone 22: Geräte der Kategorie 1, der Kategorie 2 oder der Kategorie 3. |


