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Anhang 4

B.

Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen

  Sofern im Explosionsschutzdokument unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nichts anderes vorgesehen ist, sind in explosionsgefährdeten Bereichen, Geräte und Schutzsysteme entsprechend den Kategorien gemäß der Richtlinie 94/9/EG auszuwählen.
  Insbesondere sind in explosionsgefährdeten Bereichen folgende Kategorien von Geräten zu verwenden, sofern sie für brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube geeignet sind:
 
in Zone 0 oder Zone 20: Geräte der Kategorie 1,
 
in Zone 1 oder Zone 21: Geräte der Kategorie 1 oder der Kategorie 2,
 
in Zone 2 oder Zone 22: Geräte der Kategorie 1, der Kategorie 2 oder der Kategorie 3.