Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)
Die alten Arbeitsstätten-Richtlinien gelten auch nach Verabschiedung der neuen Arbeitsstätten-Verordnung weiter fort, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012. Sie werden in dieser Zeit durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ersetzt. Bis dahin können die alten Arbeitsstätten-Richtlinien als Orientierung zur Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der Verordnung herangezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
| ASR 7/1 | Sichtverbindung nach außen |
| ASR 8/1 | Fußböden |
| ASR 8/5 | Nicht durchtrittsichere Dächer |
| ASR 12/1-3 | Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände |
| ASR 13/1,2 | Feuerlöscheinrichtungen |
| ASR 17/1,2 * | Verkehrswege |
| ASR 18/1-3 | Fahrtreppen und Fahrsteige |
| ASR 20 | Steigeisengänge und Steigleitern |
| ASR 25/1 | Sitzgelegenheiten |
| ASR 29/1-4 | Pausenräume |
| ASR 31 | Liegeräume |
| ASR 34/1-5 | Umkleideräume |
| ASR 35/1-4 | Waschräume |
| ASR 35/5 | Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen |
| ASR 37/1 | Toilettenräume |
| ASR 45/1-6 | Tagesunterkünfte auf Baustellen |
| ASR 47/1-3,5 | Waschräume für Baustellen |
| ASR 48/1,2 | Toiletten und Toilettenräume auf Baustellen |
* Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gilt mit Bekanntmachung der neuen Arbeitsstättenregel ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" die alte Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR)
- ASR 17/1,2 "Verkehrswege"
in Bezug auf die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge nicht weiter fort.


