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Anhang
Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1

Die nachfolgenden Anforderungen gelten in allen Fällen, in denen die Eigenschaften der Arbeitsstätte oder der Tätigkeit, die Umstände oder eine Gefährdung der Beschäftigten dies erfordern.

Die Rechtsvorschriften, die in Umsetzung des Artikels 95 des EG-Vertrages Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsmitteln stellen, bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht
1Allgemeine Anforderungen
1.1Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden
1.2Abmessungen von Räumen, Luftraum
1.3Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
1.4Energieverteilungsanlagen
1.5Fußböden, Wände, Decken, Dächer
1.6Fenster, Oberlichter
1.7Türen, Tore
1.8Verkehrswege
1.9Fahrtreppen, Fahrsteige
1.10Laderampen
1.11Steigleitern, Steigeisengänge
2Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren
2.1Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
2.2Maßnahmen gegen Brände
2.3Fluchtwege und Notausgänge
3Arbeitsbedingungen
3.1Bewegungsfläche
3.2Anordnung der Arbeitsplätze
3.3Ausstattung
3.4Beleuchtung und Sichtverbindung
3.5Raumtemperatur
3.6Lüftung
3.7Lärm
4Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte
4.1Sanitärräume
4.2Pausen- und Bereitschaftsräume
4.3Erste-Hilfe-Räume
4.4Unterkünfte
5Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten
5.1Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten
5.2Zusätzliche Anforderungen an Baustellen